Landesmusikrat: Hilfen vom Land Niedersachsen

Ralf Drossner (ralfdrossner) on 28.03.2020

, zuletzt modifiziert von Gaby am 11.03.2021 um 11:16

Die Landeshilfe für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen.

Die Landeshilfe für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Zuschüsse können für das erste Programm bei der NBank beantragt werden.
Die Anträge können hier aufgerufen werden.

Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach dem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden. 

Die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen. 

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