Aktuelle Informationen und Formular-Downloads

Ab dem 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzrecht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen begrenzt die Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten. Je weiter die Verbreitung und Zugriffsmöglichkeit geht, umso stärker kommen Schutzmechanismen zur Anwendung.
Grundsätzlich erlaubt das Recht die Verarbeitung von persönlichen Daten für die Betreuung und Verwaltung von Mitgliedern, zur Verfolgung der Vereinsziele und des Satzungszweckes, grundsätzlich auch die Weitergabe an einen Dachverband, sofern die Mitgliedschaft im Dachverband sich aus der Satzung ergibt.

Was sollten Vereinsvorstände bis zum 25.05.2018 tun?

Schriftlich niederlegen, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden, ob sie weitergegeben werden, wer Zugang zu den Daten hat und wie die Datenverarbeitungssysteme abgesichert sind.

Sofern mehr als zehn Personen Zugriff zu der Datenverar-beitung haben, einen Datenschutzbeauftragten benennen, bei dem es sich nicht um eine Person des Vorstands im Sinne des Gesetzes handeln darf, also im Regelfall nicht der 1. und 2. Vorsitzende.

Eintritts- bzw. Beitrittserklärungen mit einer Einwilligung zur elektronischen Datenverarbeitung und weiteren
konkreten Einwilligungen, die über die einfache Mitglie-derverwaltung hinausgehen, versehen, mindestens bei Fehlen einer entsprechenden Satzungsregelung mit dem Hinweis der Weitergabe an den NMV und die BDMV für das Versiche-rungswesen und das Ehrungswesen. 

Die vorhandenen Mitglieder auf die Datenverarbeitung und die eventuelle Weitergabe hinweisen, z. B. durch Aushang am schwarzen Brett mit der Möglichkeit, der Verarbeitung über die reine Mitgliederverwaltung hinaus in einer Frist von mindestens 14 Tagen zu widersprechen.

Bei Sicherheitslücken an Hard- und Software diese nachrüs-ten, sollte ein Dienstleister eingeschaltet werden, Auf-tragsdatenverarbeitungsvereinbarung unterzeichnen.
Jeder Verein hat seine Besonderheiten, deswegen ist ein für alle passendes Muster nicht zu erstellen, das Datenschutzrecht möchte gerade, dass die Verantwortlichen die konkrete Situation vor Ort unter „die Lupe“ nehmen.

Jeder Verein hat seine Besonderheiten, deswegen ist ein für alle passendes Muster nicht zu erstellen, das Datenschutzrecht möchte gerade, dass die Verantwortlichen die konkrete Situation vor Ort unter „die Lupe“ nehmen.

Grundsätzlich gilt: Je enger der Benutzerkreis und je abgeschlossener der Speicherort, desto geringer die Gefahr der Verletzung des Datenschutzes.

Diverse Formulare finden Sie im Download-Bereich. Diese stellt Ihnen der NMV kostenlos zur freien Verfügung.

Der Datenschutzbeauftragte des NMV e.V. ist:
Johannes Opitz, Telefon: 05127 5322, 
e-mail: opitz(at)nds-musikverband(dot)de

Wer weitere Informationen wünscht: u.a. 
http://www.bdmv-online.de/service-center/datenschutz/leitfaden/

Ralf Drossner
Präsident NMV e.V.