Juleica-Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit

Kai Widhalm (kaiwidhalm) on 08.05.2020

, zuletzt modifiziert von Gaby am 11.03.2021 um 12:29

Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) wurde ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 festgelegt...

# INFORMATION: Juleica-Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit

DBJR: Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) wurde ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 festgelegt, um Auswirkungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden. Das Verfahren regelt unter anderem die Qualifizierung und Fortbildung sowie die Gültigkeit der Juleica.

Für 2020 gilt grundsätzlich:

·         Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Das Verfahren befindet sich noch in der Umsetzung.

·         Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.

·         Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können und wie mit Erste-Hilfe-Kursen umgegangen wird, regelt die zuständige Landeszentralstelle. Die Landeszentralstellen ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen sind unbedingt zu beachten. Die Ausnahmeregelungen im Detail: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

Ansprechperson: Andrea Köhler (https://dbjr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)

Quelle: Versand an die DBJR-Mitgliedsorganisationen in der KW 18/2020

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