Zusammenfassung von Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Informationen und Informationsquellen zu Unterstützungsleistungen für kleine Kultureinrichtungen und Vereine im Zusammenhang mit der Corona Pandemie
Quellen: Euro-Office-Infodienst, Landesmusikrat, Kommunale Einrichtungen
Ein abschließendes Verzeichnis aller Hilfsangebote ist aufgrund der dynamischen Lage nicht zu gewährleisten, daher empfehlen wir die Websites und Pressemeldungen der u.g. Institutionen / Programmstellen im Blick zu behalten und diese bei Bedarf zu kontaktieren.
1. Hilfspaket des Landes für Künstler und Kultureinrichtungen
Das Land Niedersachsen arbeitet entsprechend einer Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) vom 25.03.2020 derzeit an einem Hilfspaket für Künstler sowie auch Kultureinrichtungen (siehe www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-schnurt-hilfspaket-fur-kunstlerinnen-und-kunstler-186824.html). Dieses sollte grundsätzlich auf folgenden zwei Säulen basieren:
- Niedersachsen-Soforthilfe Corona
Gemäß Pressemitteilung des MWK sollte das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) die erste Säule bilden. Zu beachten ist, dass diese Richtlinie bekanntlich bereits am 31.03.2020 wieder außer Kraft getreten ist.
Auch die neuen Richtlinien der Niedersachsen Soforthilfe Corona richten sich jedoch an Künstler und Kulturschaffende. Zudem sind auch wirtschaftlich tätige Vereine antragsberechtigt. - Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“ speist sich aus Landesmitteln. Zielgruppe sind Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11 bis 49 Beschäftigten.
- Für Kleinstunternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Soloselbstständige bis 10 Beschäftigte wurde eine Richtlinie „Corona-Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ aufgelegt. Diese setzt das angekündigte Soforthilfeprogramm des Bundes um (s.u.).
- Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 bei der NBank gestellt werden.
Wir weisen an dieser Stelle aufgrund von Rückfragen/Unklarheiten noch einmal darauf hin, dass grundsätzlich ein sog. Liquiditätsengpass nachgewiesen werden muss. D. h. Antragssteller müssen durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein, die ihre Existenz bedroht, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Für (private) Lebenshaltungskosten greift die Förderung nicht.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zu diesem Ansatz stehen auf der Website der NBank bereit: www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index.jsp. Beigefügt finden Sie zudem FAQs der NBank, die u. a. auch nähere Erläuterungen zur Antragsberechtigung gemeinnütziger Unternehmen beinhalten.
- Unterstützungsmaßnahmen speziell für Kultureinrichtungen
Des Weiteren plant das Land derzeit eine zweite Säule, die sich insbesondere an kleine Vereine und vergleichbare Einrichtungen richten soll, die nicht durch o. g. Förderung abgedeckt sind.
Details zu den Förderkonditionen bzw. zur Umsetzung und einem möglichen Programmstart werden kurzfristig bekannt gegeben. Diesbezüglich empfiehlt es sich zunächst die Website des MWK im Blick zu behalten.
Bereitgestellt werden hier u. a. FAQs für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/mwk_aktuelles_faq_corona_mwk/faq-corona-virus-186596.html.
Weiterhin möchten wir auf das Förderprogramm Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes hinweisen, welches auch für Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft (Vereine und gGmbHs) geöffnet ist. Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können für diesen Teil Unterstützung bei der NBank beantragen. Bitte informieren Sie sich unter https://www.soforthilfe.nbank.de über die Möglichkeiten und Erfordernisse der Antragstellung und beachten Sie neben dem eigentlichen Antragsformular auch die Dokumente im Downloadbereich. Weitere Informationen (auch telefonisch) können Sie ebenso hier finden:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html
2. Rettungsschirm des Bundes für den Kulturbereich
Auf Ebene des Bundes werden für Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft folgende Hilfsangebote zur Verfügung gestellt:
- Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige wird über das Land Niedersachsen bzw. die NBank abgewickelt (Details s.o.).
- Im Darlehensbereich steht das KfW-Sonderprogramm, das sich an kleine, mittelständische Unternehmen sowie Großunternehmen richtet, auch für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft offen.
Nähere Hinweise: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html - Des Weiteren greifen auch für den Kultursektor die verschiedenen Maßnahmen des Bundes zur Absicherung persönlicher Lebensumstände sowie zur Abmilderung rechtlicher Einzelmaßnahmen, wie bspw. Kurzarbeitergeld, vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (ALG II), steuerliche Hilfsmaßnahmen etc.
Hinweise zum Schutz von Mietern bzw. Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses bei Mietschulden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie (gilt für Wohn- und Gewerberaummietverträge) finden Sie unter www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html. - Darüber hinaus plant die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Vorgesehen ist u. a. ein weitgehender Verzicht auf Rückforderungen bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen (einzelfallbezogene Prüfung) sowie eine Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen.
Angestrebt wird auch, ggf. zusätzliche Mittel als Nothilfen für Kultur und Medien bereitzustellen.
Näheres ist hierzu derzeit nicht bekannt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438). - Speziell für die Film- und Medienbranche hat die BKM gemeinsam mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Landesförderern (für Niedersachsen und Bremen die nordmedia) zudem ein gemeinsames Hilfsprogramm für i. d. R. gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt.
Dieses soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.
Nähere Hinweise: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/hilfen-fuer-filmbranche-1738014 bzw. www.nordmedia.de/pages/presse/pressemitteilungen/subpages/corona-krise__bundes-_und_laenderfoerderer_starten_hilfsprogramm_fuer_die_film-_und_medienbranche/index.html
3. Weiterführende Hinweise / Informationsangebote für den Kultursektor
Einen Überblick der Hilfsangebote des Bundes sowie weitere Hinweise für die Kultur- und Kreativwirtschaft finden Sie bei Interesse auf folgenden Websites:
- Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438 (Hilfen für Künstler und Kreative)
- Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes: https://kreativ-bund.de/corona (Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie)
- Deutscher Kulturrat e.V.: www.kulturrat.de/corona/ (Hinweise und weiterführende Informationen zu aktuellen Hilfsangeboten)
- Landesverband Soziokultur Niedersachsen: http://soziokultur-niedersachsen.de/leistungen/coronavirus.html (Hinweise zu Unterstützungsangeboten für Kulturakteure sowie Sprechstunde für Kulturschaffende aller Sparten bei Fragen zur Existenzsicherung in der Corona-Krise)
- Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html (Informationen zur Abfederung durch Künstlersozialversicherung, u. a. durch Zahlungserleichterungen und -aufschübe)
Ergänzend ist anzuführen, dass die Bundesregierung eine Regelung plant, die bei abgesagten Kulturveranstaltungen eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets statt einer sofortigen Rückzahlpflicht vorsieht. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.