Zusammenfassung von Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Kai Widhalm (kaiwidhalm) on 09.04.2020

, zuletzt modifiziert von Gaby am 11.03.2021 um 12:23

Informationen und Informationsquellen zu Unterstützungsleistungen für kleine Kultureinrichtungen und Vereine im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Informationen und Informationsquellen zu Unterstützungsleistungen für kleine Kultureinrichtungen und Vereine im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Quellen: Euro-Office-Infodienst, Landesmusikrat, Kommunale Einrichtungen

Ein abschließendes Verzeichnis aller Hilfsangebote ist aufgrund der dynamischen Lage nicht zu gewährleisten, daher empfehlen wir die Websites und Pressemeldungen der u.g. Institutionen / Programmstellen im Blick zu behalten und diese bei Bedarf zu kontaktieren.

1. Hilfspaket des Landes für Künstler und Kultureinrichtungen
Das Land Niedersachsen arbeitet entsprechend einer Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) vom 25.03.2020 derzeit an einem Hilfspaket für Künstler sowie auch Kultureinrichtungen (siehe www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-schnurt-hilfspaket-fur-kunstlerinnen-und-kunstler-186824.html). Dieses sollte grundsätzlich auf folgenden zwei Säulen basieren:

  • Niedersachsen-Soforthilfe Corona
    Gemäß Pressemitteilung des MWK sollte das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) die erste Säule bilden. Zu beachten ist, dass diese Richtlinie bekanntlich bereits am 31.03.2020 wieder außer Kraft getreten ist.
    Auch die neuen Richtlinien der Niedersachsen Soforthilfe Corona richten sich jedoch an Künstler und Kulturschaffende. Zudem sind auch wirtschaftlich tätige Vereine antragsberechtigt.
  • Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“ speist sich aus Landesmitteln. Zielgruppe sind Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11 bis 49 Beschäftigten.
  • Für Kleinstunternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Soloselbstständige bis 10 Beschäftigte wurde eine Richtlinie „Corona-Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ aufgelegt. Diese setzt das angekündigte Soforthilfeprogramm des Bundes um (s.u.).
  •  Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 bei der NBank gestellt werden.

Wir weisen an dieser Stelle aufgrund von Rückfragen/Unklarheiten noch einmal darauf hin, dass grundsätzlich ein sog. Liquiditätsengpass nachgewiesen werden muss. D. h. Antragssteller müssen durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein, die ihre Existenz bedroht, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Für (private) Lebenshaltungskosten greift die Förderung nicht.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen zu diesem Ansatz stehen auf der Website der NBank bereit: www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index.jsp. Beigefügt finden Sie zudem FAQs der NBank, die u. a. auch nähere Erläuterungen zur Antragsberechtigung gemeinnütziger Unternehmen beinhalten.

  • Unterstützungsmaßnahmen speziell für Kultureinrichtungen
    Des Weiteren plant das Land derzeit eine zweite Säule, die sich insbesondere an kleine Vereine und vergleichbare Einrichtungen richten soll, die nicht durch o. g. Förderung abgedeckt sind.
    Details zu den Förderkonditionen bzw. zur Umsetzung und einem möglichen Programmstart werden kurzfristig bekannt gegeben. Diesbezüglich empfiehlt es sich zunächst die Website des MWK im Blick zu behalten.
    Bereitgestellt werden hier u. a. FAQs für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/mwk_aktuelles_faq_corona_mwk/faq-corona-virus-186596.html.

 

Weiterhin möchten wir auf das Förderprogramm Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes hinweisen, welches auch für Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft (Vereine und gGmbHs) geöffnet ist. Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können für diesen Teil Unterstützung bei der NBank beantragen. Bitte informieren Sie sich unter https://www.soforthilfe.nbank.de über die Möglichkeiten und Erfordernisse der Antragstellung und beachten Sie neben dem eigentlichen Antragsformular auch die Dokumente im Downloadbereich. Weitere Informationen (auch telefonisch) können Sie ebenso hier finden:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

2. Rettungsschirm des Bundes für den Kulturbereich
Auf Ebene des Bundes werden für Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft folgende Hilfsangebote zur Verfügung gestellt:

3. Weiterführende Hinweise / Informationsangebote für den Kultursektor
Einen Überblick der Hilfsangebote des Bundes sowie weitere Hinweise für die Kultur- und Kreativwirtschaft finden Sie bei Interesse auf folgenden Websites:

 Ergänzend ist anzuführen, dass die Bundesregierung eine Regelung plant, die bei abgesagten Kulturveranstaltungen eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets statt einer sofortigen Rückzahlpflicht vorsieht. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

 

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