VGH-Stiftung legt Sonderfonds für Kulturschaffende auf

Ralf Drossner (ralfdrossner) on 21.04.2020

, zuletzt modifiziert von Gaby am 11.03.2021 um 12:24

Die VGH-Stiftung hat einen Sonderfonds für ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung freiberuflich bzw. selbstständig tätiger Kulturschaffender in Niedersachsen und Bremen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie aufgelegt. Die Unterstützung richtet sich an Kulturschaffende, deren Erstwohnsitz in Niedersachsen oder Bremen ist und deren Arbeit inhaltlich einem der in der Förderkonzeption der VGH-Stiftung definierten Förderbereiche zuzuordnen ist.

Die VGH-Stiftung hat einen Sonderfonds für ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung freiberuflich bzw. selbstständig tätiger Kulturschaffender in Niedersachsen und Bremen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie aufgelegt. Die Unterstützung richtet sich an Kulturschaffende, deren Erstwohnsitz in Niedersachsen oder Bremen ist und deren Arbeit inhaltlich einem der in der Förderkonzeption der VGH-Stiftung definierten Förderbereiche zuzuordnen ist.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2020 befristet – Anträge auf Soforthilfe können mit Hilfe des Antrages unkompliziert gestellt werden. Bitte füllen Sie den Vordruck aus und schicken diesen mit eingescannter Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: vgh-stiftung(at)svn(dot)de.

Hier können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen.

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