VGH-Stiftung legt Sonderfonds für Kulturschaffende auf
Die VGH-Stiftung hat einen Sonderfonds für ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung freiberuflich bzw. selbstständig tätiger Kulturschaffender in Niedersachsen und Bremen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie aufgelegt. Die Unterstützung richtet sich an Kulturschaffende, deren Erstwohnsitz in Niedersachsen oder Bremen ist und deren Arbeit inhaltlich einem der in der Förderkonzeption der VGH-Stiftung definierten Förderbereiche zuzuordnen ist.
Das Programm ist bis zum 30. Juni 2020 befristet – Anträge auf Soforthilfe können mit Hilfe des Antrages unkompliziert gestellt werden. Bitte füllen Sie den Vordruck aus und schicken diesen mit eingescannter Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: vgh-stiftung(at)svn(dot)de.