Neuerung im Vereinsrecht: Mitgliederversammlung hybrid oder digital

Kai Widhalm am 19.02.2023

Neuerung im Vereinsrecht: Mitgliederversammlung hybrid oder digital

Am 9. Februar hat der Bundestag eine wichtige Änderung im Vereinsrecht beschlossen:

Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen - ohne Gremienbeschluss oder Satzungsänderung.

Neuerung im Vereinsrecht: Mitgliederversammlung hybrid oder digital

Am 9. Februar hat der Bundestag eine wichtige Änderung im Vereinsrecht beschlossen:

Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen - ohne Gremienbeschluss oder Satzungsänderung.

Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten muss dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein.

Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Der Beschluss kann nur für künftige Versammlungen gelten und kann für einzelne oder alle künftigen Veranstaltungen gelten. Zudem muss bei der Einberufung einer hybriden oder virtuellen Versammlung angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte auf dem Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können: Die Teilnahme per Chat, Telefonkonferenzen oder Abstimmungen per E-Mail sind damit nun erlaubt!

Änderungen der Satzung sind damit nicht mehr nötig, aber natürlich weiterhin möglich: Eine Regelung in der Satzung ist beispielsweise auch zu empfehlen, um für zukünftige Vereinsverantwortliche Klarheit zu schaffen, dass bereits über rein virtuelle Versammlungen abgestimmt wurde - und nicht in alten Protokollen gesucht werden muss. Vereine können aber auch in ihren Satzungen von den neuen Regelungen abweichen und beispielsweise hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen ausschließen.


Bei Fragen dazu könnt ihr euch an Philipp Maier (philipp(dot)maier(at)deutsche-blaeserjugend(dot)de oder +49 (0)30 20649165) wenden.

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